Zwei achtjährige Schülerinnen wurden auf dem Heimweg von einem Unbekannten angesprochen. Er wollte die beiden mit Schokolade in sein Auto locken. Diese Warnung schockierte im Frühling Eltern rund um eine Zürcher Primarschule.

Rund 80 solche Vorfälle werden allein der Stadtpolizei Zürich jährlich gemeldet. Experte Thomas Werner sagt, worauf Eltern achten müssen.

«Das Kind soll sich gar nicht erst einlassen auf ein Gespräch mit fremden Erwachsenen.»

Thomas Werner, Chef Ermittlungen beim Kinderschutz
der Stadtpolizei Zürich, Vater von zwei Kindern

Quelle: Science Photo Library/Keystone
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Beobachter: Wie reagieren Eltern am besten, wenn sie von einem Übergriff an Schulkindern in ihrer Nähe erfahren?
Thomas Werner: Sie sollten auf jeden Fall nicht hysterisch werden.

Beobachter: Was meinen Sie mit «nicht hysterisch»?
Werner: Kinder schauen ganz genau, wie die Eltern auf bestimmte Situationen reagieren. Daher ist es wichtig, mit dem Kind in Ruhe und ohne Emotionsausbrüche zu besprechen, wie es sich gegenüber Fremden auf dem Schulweg verhalten soll. Die Regeln sollten auch regelmässig wiederholt werden.

Beobachter: In welchem Alter soll man mit dem Kind darüber sprechen?
Werner: Sobald Eltern ihr Kind allein in den Kindergarten oder die Schule gehen lassen, sollte der Schulweg in der Familie thematisiert werden.

Beobachter: Werden die Kinder dadurch nicht verängstigt?
Werner: Es ist in der Tat eine Herausforderung. Das weiss ich auch aus Erfahrung mit meinen eigenen Kindern. Doch leider ist es Realität, dass Übergriffe passieren. Wenn man Kindern mögliche Gefahren offenlegt und auch darüber spricht, wie sie gegebenenfalls reagieren können, beruhigt das die Kinder und lehrt sie, Situationen besser einzuschätzen.

Beobachter: Wie soll man dem Kind angemessen erzählen, was alles passieren kann?
Werner: Es ist überhaupt nicht nötig, die Gefahren ganz detailliert zu schildern. Es reicht, zu vermitteln, dass es böse Erwachsene gibt, die nichts Gutes im Schilde führen.

Beobachter:
Für Kinder ist es schwierig, zwischen «guten» und «bösen» Menschen zu unterscheiden.
Werner:
Das stimmt. Deshalb ist es wichtig, dass sich das Kind gar nicht erst auf ein Gespräch mit einem Erwachsenen einlässt. Kinder sollten ganz einfach Personen, die sie nicht kennen, unbedingt meiden.

«Wenn sich ein Kind direkt bedroht fühlt, soll es wenn möglich sofort wegrennen. Sonst ist alles erlaubt, um Aufmerksamkeit zu erregen: Schreien, Treten, Kratzen oder Beissen.»

Thomas Werner

Beobachter: Soll das Kind also einfach weitergehen, wenn ein Mann oder eine Frau nach dem Weg fragt?
Werner:
Ja. Am besten reagiert es gar nicht.

Beobachter:
Und wie soll es reagieren, wenn die Person nicht lockerlässt?
Werner: Wenn sich ein Kind direkt bedroht fühlt, soll es wenn möglich sofort wegrennen. Sonst ist alles erlaubt, um Aufmerksamkeit zu erregen: Schreien, Treten, Kratzen oder Beissen.

Beobachter:
Was sollen Eltern tun, wenn ihr Kind von Beobachtungen oder unangenehmen Erfahrungen berichtet?
Werner: Sie müssen die Lehrperson des Kindes und möglichst rasch die Polizei informieren. Und je nach Sachlage auch Anzeige auf dem Posten erstatten.

Beobachter:
Sollen sich die Eltern bei der Polizei melden, auch wenn sie nicht sicher sind, ob das Geschilderte allenfalls nur der Fantasie des Kindes entstammt?
Werner: Ja. Sie sollten sich in jedem Fall melden.

Beobachter:
Weshalb reicht es nicht, den Vorfall telefonisch zu melden?
Werner: In einem direkten Gespräch mit dem Kind erkennen wir relativ rasch, ob es tatsächlich eine unerfreuliche Erfahrung gemacht hat oder einfach nacherzählt, was es irgendwo aufgeschnappt hat. Zudem ist mit der telefonischen Meldung noch keine Anzeige erstattet. Je nach Delikt benötigt die Polizei einen unterschriebenen Strafantrag.

Beobachter:
Ist es sinnvoll, das Kind für eine gewisse Zeit auf dem Schulweg zu begleiten, wenn in der Nähe ein Übergriff passiert ist?
Werner: Das ist zwar verständlich, aber meines Erachtens unnötig.

Beobachter: Warum?
Werner: Ein Kind braucht Freiräume, unter anderem um sein Selbstbewusstsein zu stärken. Ausserdem: Meist bilden sich ja ganz ohne elterliches Zutun kleinere und grössere Gruppen, die zusammen den Schulweg gehen.

Beobachter:
Was tun, wenn das Kind regelmässig allein unterwegs ist und der Schulweg durch unbewohntes Gebiet führt?
Werner:
Zum Glück steht ja nicht an jeder Ecke ein Kindesentführer. Ein Kind kann den Schulweg durchaus auch allein gehen. Wichtig ist einfach, dass es über die Gefahren informiert ist.

So sind Kinder sicherer unterwegs

  • Sprechen Sie mit dem Kind über die Gefahren auf seinem Schulweg und wie es sich dagegen schützen kann. Es ist sinnvoll, immer wieder zusammen über mögliche Verhaltensweisen zu sprechen, damit das Kind sein Handlungsrepertoire erweitern und für Notfälle üben kann.

  • Gehen Sie mit dem Kind mindestens einmal den Schulweg. Überlegen Sie dabei gemeinsam, wohin es sich wenden könnte, wenn es sich bedroht fühlt. Solche «Schutzinseln» entlang des Schulwegs könnte ein Kiosk oder eine Bäckerei sein. Am besten sprechen sich die Eltern mit den Angestellten ab.

  • Das Kind sollte wissen, dass es zu Fahrzeugen Distanz halten soll – und zwar so weit, dass es vom Autofenster aus nicht angefasst werden kann.

  • Dem Kind muss klar sein, dass es nie mit einer fremden Person mitgehen darf und nie zu fremden Personen ins Auto steigen darf.

  • Das Kind sollte sich erst gar nicht auf ein Gespräch mit einem fremden Erwachsenen einlassen.

  • Von Unbekannten sollte ein Kind nie Geschenke annehmen. Falls es doch passieren sollte, dass das Kind etwas in die Hand gedrückt bekommt, soll es das zu Hause zeigen.

  • Am besten sind die Kinder gemeinsam auf dem Schulweg unterwegs. Meist bilden sich ganz ohne elterliches Zutun kleinere oder grössere Gruppen.

  • Das Kind soll immer jenen Schulweg gehen, der mit den Eltern abgesprochen ist.

  • Jacken, Mützen oder Schultaschen sollten nicht von aussen sichtbar mit dem Namen des Kindes beschriftet sein. Sonst kann ein Fremder das Kind mit Vornamen ansprechen, und es wird annehmen, dass er seine Eltern kennt.

  • Das Kind muss wissen, dass es ungewöhnliche Beobachtungen oder Erlebnisse den Eltern, Lehrpersonen, Betreuenden oder sonstigen Vertrauenspersonen mitteilen darf.

  • Führen Sie solche Gespräche immer wieder, vor allem auch in Zeiten, wenn keine aktuellen Übergriffsmeldungen die Runde machen.


Quelle: «Wenn Kinder von Fremden angesprochen werden: Leitfaden für Kinder, Eltern, Schulpersonal und Behörden», Schulamt Stadt Zürich