Krankheit/Unfall/Militär
Rechtsratgeber
GrundlageLohnfortzahlung bei Unfall
Die Unfallversicherung ist für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch
Ab Arbeitsvertragsbeginn, spätestens aber sobald ein Arbeitnehmer die Wohnung verlässt, um die neue Stelle anzutreten, ist er über diesen Arbeitgeber obligatorisch gegen Unfälle versichert. Teilzeitbeschäftigte, die weniger als acht Stunden wöchentlich beim gleichen Arbeitgeber tätig sind, allerdings nur gegen Berufsunfälle (inklusive Arbeitsweg). Der Versicherungsschutz endet 31 Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Unfallversicherung ist auch für Berufskrankheiten zuständig.