Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung
Rechtsratgeber
GrundlageVersicherungsschutz nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Wenn Sie nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht sofort eine neue Stelle antreten, sollten Sie sich um Ihren Versicherungsschutz kümmern.
Nach Austritt aus einer Firma sind Sie noch 31 Tage lang unfallversichert. Falls Sie sich bei der Arbeitslosenversicherung anmelden, ist Ihr Unfallversicherungsschutz ebenfalls gewährleistet. Wenn Sie jedoch keine neue Stelle antreten und auch nicht stempeln, sollten Sie vor Ablauf der 31-tägigen Nachdeckung mit dem bisherigen Versicherer eine sogenannte Abredeversicherung abschliessen. Dadurch können Sie den Versicherungsschutz um maximal weitere 6 Monate verlängern. Danach ist die Krankenkasse zuständig. Eine Nachdeckung gibt es auch bei der Pensionskasse.