Neben Berufs- und Freizeitunfällen erstreckt sich die Deckung der Unfallversicherung auch auf Berufskrankheiten, also Krankheiten, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht werden. Dies ist insofern ein Sonderfall, als Krankheiten sonst eben nur über die Krankenversicherung gedeckt sind. Für Berufskrankheiten rechtfertigt sich aber eine bessere Versicherungsdeckung, welche durch Prämien des Arbeitgebers finanziert wird.