1 Automatische Vertragsverlängerung: Neu können auch Kunden von Orange und Sunrise ihre Handyverträge jederzeit kündigen, sobald die Mindestlaufzeit von ein oder zwei Jahren, während der das verbilligte Gerät abbezahlt wird, abgelaufen ist. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Sunrise-Kunden, die sofort aussteigen wollen, bezahlen noch maximal 150 Franken oder sechs Monatsgebühren. Bisher verlängerten sich die Verträge automatisch um jeweils ein ganzes Jahr. Swisscom hatte solche Knebelverträge 2011 abgeschafft.

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2 Preiserhöhungen: Wenn der Anbieter die Tarife erhöht, kann der Kunde kündigen. Bisher schlossen die Anbieter das aus. Orange- und Sunrise-Kunden haben nach der Ankündigung der höheren Preise 30 Tage Zeit, um zu kündigen, bei Swisscom ist diese Zeitspanne nicht definiert.

3 Verschlechterte Dienstleistung: Wenn der Anbieter den Umfang des Angebots einschränkt (etwa langsamerer Internetzugang), kann der Kunde genau wie bei einer Preiserhöhung den Vertrag kündigen.

4 Todesfall: Neu ist klar definiert, dass das Abo per Todestag aufgelöst wird und nicht auf die Erben übergeht. Swisscom macht allerdings zur Bedingung, dass weder Angehörige noch Dritte den Anschluss noch nutzen.

5 Kein Empfang: Wenn der Wohnort plötzlich in einem Funkloch liegt, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Bei Swisscom ist das möglich, wenn während mindestens sieben Tagen ununterbrochen kein Netz verfügbar ist, ausgenommen bei höherer Gewalt (etwa wenn eine Lawine einen Sendemast beschädigt). Gleich ist es bei Sunrise, aber dort zählt zusätzlich fehlendes Netz am Arbeitsort als Kündigungsgrund. Bei Orange muss der Kunde selber verhandeln, ab 2015 ist dieses Recht ausdrücklich erwähnt.

6 Umzug: Wenn der Kunde zügelt und am neuen Wohnort keinen Empfang hat, gelten die Regeln von Punkt 5. Bei Swisscom allerdings nur, wenn sich der neue Wohnort «in besiedeltem Gebiet» befindet.

7 Wegzug ins Ausland: Wer mit einem amtlichen Dokument belegt, dass er die Schweiz dauerhaft verlässt, kann bei Swisscom und Sunrise kostenlos aus dem laufenden Vertrag aussteigen, selbst wenn die Mindestlaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Bei Swisscom allerdings nur dann, wenn man während der letzten sechs Monate nicht von einer Geräteverbilligung profitiert hat. Orange schaut jeden Fall einzeln an; je länger der Vertrag schon läuft, desto grösser ist die Chance, dass man aussteigen kann.

8 Zahlungsverzug: Bisher konnten Orange und Sunrise einem Kunden kündigen, wenn sie nur schon «Zweifel an der Zahlungsfähigkeit» hatten. Neu können sie es erst dann, wenn der Kunde nach Ablauf der Zahlungsfrist und nach Erhalt mindestens einer Mahnung tatsächlich nicht bezahlt (bei Sunrise sogar erst nach mehrmaliger Mahnung).

9 Mehrere Verträge: Falls der Kunde in Zahlungsverzug ist, kann der Anbieter vorerst nur den entsprechenden Vertrag kündigen. Bisher konnten die Anbieter auch alle weiteren Verträge gleichzeitig kündigen, selbst wenn der Kunde fristgerecht bezahlt hatte.

10 Mahngebühr: Bei Orange beträgt die Mahngebühr neu 30 Franken, zuvor wurden «mindestens 30 Franken» fällig. Swisscom verlangt wie bisher 20 Franken, Sunrise weiterhin 30 Franken.

11 «Unlimited»-Produkte mit Nutzungsbeschränkungen: Swisscom behält die Einschränkungen bei, muss dem Kunden aber neu nachweisen können, dass seine Nutzung «vom üblichen Gebrauch abweicht», zudem werden die Konditionen klarer kommuniziert. Sunrise schafft Höchstgrenzen und Fair-Use-Klauseln für Sprachtelefonie ab, bei der Datennutzung kann aber weiterhin das Tempo reduziert werden. Bei Orange ändert sich nichts.

Sunrise hat die Verbesserungen bereits in Kraft gesetzt, ebenso Orange (mit Ausnahme der Punkte 5 und 6), bei Swisscom gelten sie ab Herbst 2014.