Eltern von Schulkindern kennen das: Wie toll wäre es, wenn man einen Tag früher in die Ferien fahren könnte! Der Zug wäre nicht so voll, der Flug billiger, die Fähre noch nicht ausgebucht. Doch die meisten Schulen in der Schweiz verbieten es, den letzten Tag des Schuljahrs freizunehmen.

Wer das trotzdem tut, verstösst gegen die kantonalen Volksschulgesetze oder -verordnungen und wird gebüsst. Der Ermessensspielraum ist allerdings gross. Das musste auch Amina Ghulam aus Maienfeld in der Bündner Herrschaft erleben.

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