Der obligatorische Grundschulunterricht ist an öffentlichen Schulen unentgeltlich. Das bedeutet allerdings bloss, dass kein Schulgeld verlangt werden darf. Lehrmittel und Schulmaterial müssen nicht gratis zur Verfügung gestellt werden. Ebenso muss die Schule für Kosten von Exkursionen, Lagern, Unfallversicherungsprämien, Konsultationen des Schulpsychologischen Dienstes und ähnliches nicht aufzukommen. Die meisten Kantone haben jedoch die Unentgeltlichkeit auch auf Lehrmittel und Schulmaterial ausgedehnt. Der verfassungsmässige Anspruch auf unentgeltlichen Grundschulunterricht umfasst auch einen allenfalls erforderlichen Transport zur Schule.