Verfahren bei der Invalidenversicherung
Rechtsratgeber
GrundlageAnmeldung bei der Invalidenversicherung
Ohne Anmeldung geht gar nichts – die IV-Behörden werden also nicht von selbst aktiv und erbringen keine Leistungen von Amtes wegen.
Die Invalidenversicherung richtet nur auf Gesuch hin Leistungen aus. Die Anmeldeformulare für die einzelnen Leistungen können bei den IV-Stellen kostenlos bezogen werden. Die Gesuche sollten sorgfältig und vollständig ausgefüllt werden. Besondere Beachtung ist folgenden Punkten zu widmen: Beginn der Arbeitsunfähigkeit, Angabe der zuständigen Pensionskasse, Angabe der behandelnden Ärzte und Ärztinnen.