Verfahren bei der Invalidenversicherung
Rechtsratgeber
GrundlageAnmeldung bei der Invalidenversicherung
Ohne Anmeldung geht gar nichts – die IV-Behörden werden also nicht von selbst aktiv.
Die Invalidenversicherung richtet nur auf Gesuch hin Leistungen aus. Die Anmeldeformulare für die einzelnen Leistungen können bei den IV-Stellen kostenlos bezogen werden. Die Gesuche sollten sorgfältig und vollständig ausgefüllt werden. Besondere Beachtung ist folgenden Punkten zu widmen: Beginn der Arbeitsunfähigkeit, Angabe der zuständigen Pensionskasse, Angabe der behandelnden Ärzte und Ärztinnen.