Zusatzversicherungen der Krankenkasse
Rechtsratgeber
GrundlageSpitalzusatzversicherungen
Mit Spitalzusatzversicherungen lassen sich die freie Arztwahl sowie der Aufenthalt im Einbett- oder Zweibettzimmer versichern.
Die Zusatzversicherungen fürs Spital decken im Wesentlichen zwei Bereiche ab: die freie Arztwahl sowie den Aufenthalt im Einbett- oder Zweibettzimmer. Die häufigsten Zusätze sind: