Die alternierende Obhut gilt als Königsweg für getrennt lebende Paare. Dabei betreuen beide Eltern das Kind mehr oder weniger hälftig – und beide müssen die Kosten des Kindes tragen.

Das Modell scheint so gut, dass selbst nicht getrennte Paare fast schon wehmütig darauf schielen – in ihrem eigenen Wunsch und Bedürfnis, in regelmässigen Abständen für niemanden zuständig zu sein als für sich selbst. Denn für Eltern bedeutet die abwechselnde Betreuung eben auch: abwechselnde Freiheit.

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