Peter Müller (Name geändert) liebt seinen Beruf. Als selbständiger Arzt arbeitete er darum bis zum Alter von 70 Jahren weiter. Auf die Auszahlung seiner Altersrente ab 65 wollte er verzichten. Einkommen hatte er zum damaligen Zeitpunkt noch genug. Später, wenn er sich zur Ruhe setzen würde, wollte Müller aber von einer höheren AHV-Rente profitieren – so sein Plan. Denn diese Möglichkeit bietet das Gesetz durch die (auch teilweise) Aufschiebung der Altersrente. Müller würde so nach fünf Jahren einen Zuschlag von fast einem Drittel erhalten (siehe Tabelle unten).
Die Möglichkeit, die Rente aufzuschieben, nutzen nur sehr wenige. Die meisten entscheiden sich, die Rente bei Erreichen des AHV-Referenzalters oder allenfalls vorher zu beziehen. Auch diejenigen, die weiterarbeiten, lassen sich meist gleichzeitig die Rente auszahlen, obwohl beide Einkommen versteuert werden müssen.
Das hängt vielleicht mit der geringen Bekanntheit des Rentenaufschubs zusammen, vielleicht aber auch mit dem komplizierten Antragsverfahren. Müllers Vorhaben scheiterte jedenfalls an den Formalitäten – aus dem monatlichen Zuschlag von rund 700 Franken, mit dem er gerechnet hatte, wurde letztlich nämlich nichts.