Raphael Brunner
Veröffentlicht am 28. April 2025 - 06:00 Uhr
Veröffentlicht am 28. April 2025 - 06:00 Uhr
Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen machte auf der Website falsche Angaben.
Bild: PD/SVA St.Gallen
Immer wieder hörte Therese Scherrer den gleichen Satz: «Im Kanton St. Gallen scheinen die Regeln anders zu sein.» Die 55-jährige frühere Pflegerin hat soeben die Ausbildung zur Sozialversicherungsfachfrau abgeschlossen. Sie heisst eigentlich nicht Scherrer, will hier ihren richtigen Namen aber nicht nennen.
In ihrer Freizeit berät sie auf Facebook Hilfesuchende bei Fragen zu Ergänzungsleistungen, zur Arbeitslosenversicherung und zu IV-Renten. Ein regelmässiges Thema dort: Wie lange dürfen sich Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) im Ausland aufhalten, ohne dass die Zahlungen ausgesetzt werden?
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