Haben Sie sich in letzter Zeit auf eine Wohnung beworben? Wenn ja, sind Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Opfer einer Datenschutzverletzung geworden.

Bei einer Auswertung von Bewerbungsformularen für Wohnungen von 28 verschiedenen Immobilienverwaltungen, darunter einige der grössten der Schweiz, hat der Beobachter festgestellt: Kein einziges erfüllte vollständig die Anforderungen, die der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) festgelegt hat. 

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Da bei Wohnungsbewerbungen in grossem Stil Personendaten erfasst werden, hat der EDÖB dazu ein Merkblatt veröffentlicht. Er ist auch befugt, bei einer Datenschutzverletzung ein Verfahren zu eröffnen und rechtlich durchsetzbare Verfügungen zu erlassen.