Rechtslexikon

Tilgung


Veröffentlicht am 7. August 2017 - 10:29 Uhr

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Laut Duden hat das Verb tilgen zwei Bedeutungen: Einerseits bedeutet es, etwas gänzlich zu beseitigen, weil es fehlerhaft, ungültig oder unerwünscht ist. Andererseits heisst tilgen, etwas durch Zurückzahlen zu beseitigen. Für die Juristen ist nur die zweite Bedeutung wichtig – tilgen heisst ganz einfach, eine Geldschuld zu begleichen.

Damit die Schuld wirklich getilgt ist, muss der Schuldner beweisen können, dass das Geld beim Gläubiger eingetroffen ist. Denn Geldschulden sind Bringschulden. Bei Barzahlungen gelingt ihm das mit einer Quittung. Bei Zahlungen über die Bank muss der Schuldner beweisen, dass das Geld der Bank des Gläubigers überwiesen wurde. Es genügt also nicht, dass der Betrag dem Konto des Schuldners belastet wurde. Wenn also eine Zahlung «verloren» geht, muss der Schuldner seiner Bank auf seine Kosten einen Suchauftrag geben.

Wer mit der Zahlung im Rückstand ist, schuldet unter gewissen Umständen Verzugszins und allenfalls Mahngebühren, jedoch keinen Verzugsschaden.

Rechtsratgeber
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