Das grosse Wegschauen im kleinen Land
Bundespräsident Ludwig von Moos sagte 1969 ganz offiziell, dass es in der Schweiz Zwangsarbeit gebe. Der Aufschrei blieb aus. Ein neues Beobachter-Buch zeichnet nach, wie es so weit kommen konnte.
Veröffentlicht am 13. April 2023 - 14:00 Uhr
Niemand im Dorf war erstaunt, als am 18. Januar 1946 die Kantonspolizei vor dem Fabrikheim auftauchte. Sie war wieder einmal wegen einer jungen Frau gekommen, die dort weggesperrt war: Hermine Huser, die man zur Arbeit in der benachbarten Spinnerei zwang. Der Polizist eröffnete der 20-Jährigen, dass man sie fortschaffen müsse. Im Rapport notierte er später, sie habe sich beim Abtransport «sehr anständig» verhalten.
Die Polizei nahm Hermine Huser nicht wegen einer Straftat mit, sondern weil sie in den Augen ihres Vormunds etwas Schlimmes getan hatte. Sie hatte mit Suizid gedroht. Die junge Mutter wollte ihr Kind zurück, das man ihr wenige Monate zuvor weggenommen hatte. Sie wollte auch die Briefe ihres Liebsten lesen, die man vor ihr verbarg. Sie war verzweifelt, hielt es im engen Heim in Dietfurt SG nicht mehr aus, wo sie Zwangsarbeit verrichten musste. Statt ihr zu helfen, transportierte sie der Kantonspolizist in ein anderes Heim, wo ein strenges Regime sie näher zu Gott bringen sollte.
Sogar «New York Times» berichtete
Die Zustände im Fabrikheim von Dietfurt im unteren Toggenburg haben 2021 international für Schlagzeilen gesorgt, nachdem der Beobachter berichtet hatte. Sogar die «New York Times» schrieb darüber. Der Grund für das grosse Interesse war der einstige Besitzer des Fabrikheims: der Zürcher Kanonenkönig und Kunstsammler Emil Bührle. Er war im Zweiten Weltkrieg – dank Waffenlieferungen an die Nazis – zum reichsten Schweizer aufgestiegen. Bührle baute mit dem Geld eine milliardenschwere Kunstsammlung auf, die seit vorletztem Herbst im Neubau des Kunsthauses Zürich hängt und sich zu einem Publikumsmagneten entwickelt hat.
Was erst jetzt klar wird: Bührles Regime in Dietfurt war kein Einzelfall. Im Unterschied zu anderen Industriellen hatte er nur länger von fürsorgerischer Zwangsarbeit profitiert. Das belegen die Ergebnisse der Recherche, die im neuen Beobachter-Buch «Schweizer Zwangsarbeiterinnen» erstmals veröffentlicht werden. Auf der Grundlage von Gesprächen mit zehn Betroffenen und Akten aus zwölf Archiven lässt sich rekonstruieren, wie in der Nachkriegszeit die Fürsorgebehörden den Hunger der Industrie nach billigen Arbeitskräften stillten. Etwa das Sozialdepartement der Stadt Zürich.
Im Zentrum des Buches stehen fünf Fabrikheime für 16- bis 22-jährige Frauen in den Kantonen Glarus, St. Gallen, Solothurn und Appenzell Ausserrhoden. Dokumente aus dem Innern der Heime werfen ein neues Licht auf eine bisher unbekannte Seite des Wirtschaftswunders der Nachkriegsjahre. Die menschenrechtswidrigen Zustände dauerten bis in die Zeit um 1975 an. Beendet wurden sie durch die auf den Ölpreisschock folgende Wirtschaftskrise. Die Industriellen benötigten keine «versorgten» Frauen mehr als Billigstarbeitskräfte.
Arm, Scheidungskind, «unehelich»
Es brauchte nicht viel, damit eine junge Frau im Fabrikheim landete. Es reichte, ein Scheidungskind oder eine «Uneheliche» zu sein. Oder das Kind armer Eltern, die ohne fremde Hilfe nicht mehr durchkamen. Die Fürsorgebehörden betrachteten die erzwungene Fabrikarbeit als «Nacherziehung» zum Wohle dieser jungen Frauen. Sie redeten diese Zwangsarbeit als «Arbeitstherapie» schön.
Hermine Huser war im Alter von drei Jahren ihren Eltern weggenommen worden. Der einzige Grund dafür: Sie war eine Jenische – wie eine kleine Minderheit der Fabrikheimfrauen. Als sie neun war, unterstellte man ihr «abnorme sexuelle Manien». Mit 19 hintertrieb der Vormund der Pro Juventute ihre geplante Heirat und Familiengründung. Mit 20 wurde sie zur Zwangsarbeit für Emil Bührle nach Dietfurt verfrachtet. Der Vormund hatte sie zur Strafe in das Fabrikheim gesteckt. Ihm dienten solche Zwangarbeitsheime zur Abschreckung und zur Absicherung seiner Machtstellung – wie vielen Sozialbehörden in der Schweiz.
Zwangsarbeit war seit der Unterzeichnung eines internationalen Abkommens 1941 in der Schweiz eigentlich untersagt. Trotzdem wurde sie vor aller Augen fortgesetzt. Wer wollte, konnte sie sehen. Doch fast alle schauten weg. Polizei, Ordensschwestern, Pfarrer, Bundesräte. Erst das machte es dem fürsorgerischen Zwangsapparat möglich, zu schalten und zu walten, wie er wollte. Höchstens in Ausnahmefällen schritt jemand ein, wie drei beispielhafte Fälle zeigen.
Teenager als angebliche Täterin
Da ist zum einen der Übergriff im Spinnerei-Fabrikheim von Rüti im Glarnerland. Margrit S. wurde von «einem verheirateten Arbeiter der Fabrik, der im gleichen Saal arbeitete», schwanger. Für die Ingenbohler Ordensschwestern, die das Heim betrieben, war der Fall klar: Täterin war der Teenager, der verheiratete Mann das Opfer. Das «leider krankhafte» Mädchen «konnte den Versuchungen nicht widerstehen», notierten die Schwestern. Die schwangere Margrit S. wurde anschliessend in ein sogenanntes Mütterheim überführt. Das war 1949.
Da ist zum anderen ein Brief an Bundespräsident Paul Chaudet, der im Bundesarchiv liegt. Darin wird Chaudet gefragt, weshalb einzelne Jugendliche im Fabrikheim von Lutzenberg AR schrittlange Fussketten tragen müssten zur Fluchtverhinderung. Der Departementssekretär des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements musste den Brief beantworten. Zuerst las er eine Beobachter-Reportage, die die Ketten in einem Fall bestätigte. Danach antwortete er dem Briefschreiber: Die «angeblichen Vorfälle» im «privaten Erziehungsheim» seien untersucht worden. Der Staatsanwalt habe aber nichts gefunden, was ein Strafverfahren rechtfertigen würde. Das war 1959.
Und da ist schliesslich der katholische Dorfpfarrer, der aus dem Vorstand des Marienheims im solothurnischen Bettlach austreten wollte. Das Fabrikheim gehörte der katholischen Kirche. Die lockere Hausordnung, die die Uhrenindustrie dort durchgesetzt hatte, war dem Pfarrer ein Graus. Er sah seine Würde in Gefahr, wie aus einem Sitzungsprotokoll im Bischöflichen Archiv hervorgeht: «Es ist in den vergangenen Jahren alles dort drüben vorgekommen, von Selbstmordversuch und geheimer Geburt etc. bis zu unerträglichen polizeilichen Aktionen», sagte der Pfarrer. Das war 1965.
Warum noch immer Zwangsarbeit?
Aus heutiger Sicht fragt sich: Wie war es möglich, dass die Schweiz jahrzehntelang ein internationales Abkommen ignorierte, das Zwangsarbeit prinzipiell untersagte? Wie konnten «Versorgte» zur Arbeit gezwungen werden, als wären sie Kriminelle – ohne dass sie von einem Gericht verurteilt worden wären? Und: Darf man überhaupt von Zwangsarbeit sprechen?
In den Ratsprotokollen der Schweizerischen Bundesversammlung finden sich Antworten auf diese Fragen. Das erste Mal 1931: Damals ging es im Parlament darum, ob die Schweiz das Abkommen gegen die Zwangsarbeit unterzeichnen sollte. Der Thurgauer Ständerat Albert Böhi wandte sich mit aller Vehemenz dagegen. Er verlangte, dass die Sozialbehörden weiterhin Freiheitsentzüge inklusive Zwangsarbeit anordnen durften, ohne ein Gericht zu konsultieren.
Das internationale Übereinkommen Nr. 29 über die Zwangs- und Pflichtarbeit, das von der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf verabschiedet worden war, lehnte Böhi deshalb kategorisch ab. «Im Kanton Thurgau zum Beispiel verfügt der Regierungsrat die Einweisung in eine Zwangsarbeitsanstalt», die Zwangsarbeitsanstalt Kalchrain. «Da glaube ich nun doch, wir sollten uns in Genf nicht in der Weise bevormunden lassen, dass der Kanton Thurgau nicht mehr durch Regierungsratsbeschluss seine liederlichen Leute nach Kalchrain detinieren [einsperren] darf.» Wenn die Schweiz das Abkommen unterzeichne, müsse womöglich die Zwangsarbeit von «Versorgten» abgeschafft werden. «Wir sollten uns hüten, dass man unserer bisherigen Praxis das Abkommen entgegenhalten kann.» Böhis Warnung wurde überhört. Die Schweiz unterzeichnete das Abkommen, liess es in Kraft treten – und ignorierte es fortan.
Bis 1969, als Bundespräsident Ludwig von Moos im Parlament erklärte, dass die Schweiz womöglich ein ernsthaftes Problem mit Zwangsarbeit habe. Er gab zu, dass eine «Versorgung mit Zwangsarbeit verbunden» sein könne. Das sei ein Problem, weil «die Versorgung unter Umständen gegen das internationale Abkommen über Zwangs- und Pflichtarbeit verstösst». Der Justizminister bestätigte, dass die Schweiz das Abkommen gegen Zwangsarbeit möglicherweise jahrzehntelang ignoriert hatte. Wovor Ständerat Böhi 40 Jahre zuvor gewarnt hatte – allerdings mit ganz anderen Absichten.
Kantone gegen Menschenrechte
Auf das Geständnis des Bundespräsidenten folgte kein öffentlicher Aufschrei. Es begann eine Abwehrschlacht. Der Bund wollte die Zwangsarbeit abschaffen, doch die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren wehrten sich dagegen. «Die Beschäftigung erfolgt ausschliesslich im Interesse des Eingewiesenen selber; die Arbeitstherapie ist eine Grundlage jeder Erziehungsarbeit», schrieben sie nach Bern. Der Sekretär der Zürcher Justizdirektion forderte, dass doch «nicht ernsthafte, praktische Fürsorgeanliegen geopfert werden» sollten wegen der Menschenrechte.
Die Unabhängige Expertenkommission, vom Bundesrat zur Aufarbeitung der administrativen Versorgungen eingesetzt, schrieb 2019 in ihrem Schlussbericht unmissverständlich: Die Schweiz habe auch deshalb so lange weggeschaut, weil sie «von einer gewissen Überheblichkeit und Selbstüberschätzung» verblendet war. Die Existenz von Zwangsarbeit in der demokratischen Schweiz sei für viele schlicht undenkbar gewesen. Was nicht sein durfte, konnte nicht sein.
Schwanger zurück ins Heim
Als Bundespräsident von Moos 1969 im Parlament sprach, lebte Eveline Kuster (Name geändert) im Lärchenheim in Lutzenberg AR. Sie war dorthin weggesperrt worden – in jenes Heim, das in den Fünfzigerjahren die Insassinnen mit Fussketten an der Flucht gehindert hatte. So schlimm wie damals waren die Zustände zwar nicht mehr. Doch am Geschäftsmodell hatte sich wenig verändert. Nach wie vor schickte das Heim junge Frauen in umliegende Fabriken zur Arbeit und kassierte ihre Löhne ein.
Diesem Regime unterworfen war auch Eveline Kuster, die bevormundet wurde. Nach einem Jahr im Lärchenheim gelang der damals 17-Jährigen die Flucht. «Ich bin abgehauen, weil ich es nicht mehr aushielt», sagt sie heute. Sie flüchtete über die Grenze nach Deutschland, lernte einen Mann kennen, wurde schwanger, kam zurück in die Schweiz – und wurde erneut ins Lärchenheim eingewiesen. Der Heimleiter habe sie wegen der Flucht in die Strafkammer einsperren lassen, erinnert sich Eveline Kuster. «Die Erzieherinnen haben mich während der ganzen Schwangerschaft total abgeschottet.» Sie habe Suizidgedanken gehabt.
Als ihr Kind 1970 zur Welt kam, musste sie es zur Adoption freigeben. Kontakt zu ihrer Tochter und deren Kindern habe sie bis heute nicht, erzählt Kuster. «Ich habe es versucht. Aber ich kann es einfach nicht. Die Erinnerungen, die dann zurückkommen, verkrafte ich nicht.»
Die Vernissage des Buchs «Schweizer Zwangsarbeiterinnen» findet am 3. Mai um 19 Uhr im Volkshaus Zürich statt. Auch betroffene Frauen werden anwesend sein.
3 Kommentare
Zitat: Die Schweiz habe auch deshalb so lange weggeschaut, weil sie «von einer gewissen Überheblichkeit und Selbstüberschätzung» verblendet war.
Ora et labora: Das trifft den Nagel auf den Kopf - und ist noch heute in Verwaltungen (dem langen Arm des Bundes- und Kantonsrates) so anzutreffen. 35 Prozent arbeiten heute in der Schweiz in der Verwaltung, mit bevorzugter Entlöhnung und andren Annehmlichkeiten. Das Lohnniveau ist um ein Viertel höher als in der privat Privatwirtschaft. Kein Wunder, dass man sich da innerlich erhabener fühlt, speziell, wenn auch noch Kirchen mit im Spiel sind, und diese das mit allen Mitteln so beibehalten wollen, auf Kosten der Armen und Gebrechlichen. Man fühlt sich dann tatsächlich, mit all den ihnen zur Verfügungen stehenden Macht-Instrumenten über dem Gesindel.
Die Zukunft ist die Vergangenheit der Gegenwart.
Meine Mutter (Rose Turolla-Muster sel.) hatte ein sehr bewegtes Leben hinter sich. Ihre Eltern rissen sich vom Emmental infolge der damals dort herrschenden Misere sowohl wirtschaftlich wie sozial los und emigrierten in den Norden Frankreichs, wo mein Grossvater seinem Beruf als Käser erfolgreich nacheifern konnte. Alsdann kam meine Mutter (1922) und später zwei weitere Geschwister in Frankreich zur Welt. Die Franzosen wollten meine Grosseltern und deren Kinder vorerst nicht sofort einbürgern. Als es infolge der damaligen Politik in Deutschland brenzlig wurde (Diese Geschichte kennen wir zur Genüge), erinnerten sich die Franzosen auf einmal, dass meine Grosseltern einen älteren Sohn hatten, der in die französische Armee hätte einberufen werden können. Mein Grossvater durchschaute deren Absicht und lehnte deren Einbürgerungsangebot kategorisch ab. Die ganze Familie kehrte in die Schweiz zurück. Da war es nicht besser. Wohl fand mein Grossvater sofort wieder Arbeit als Käser, aber eine fünfköpfige Familie zu ernähren war zu dieser Zeit kein Zuckerlecken. Es kam noch schlimmer. Mein Grossvater hielt es eines Tages für nötig, einem Bauer in seinem Haus bei dessen Elektrizitätseinrichtung mitzuwirken. Dabei blieb mein Grossvater am Strom kleben und verlor die halbe rechte Hand. Damals gab es nicht die sozialen Einrichtungen in der Schweiz wie "heute". Konnte man einmal den Hauszins nicht mehr bezahlen, wurden die Kinder genommen und bei Bauern zwangsversklavt. Meine Mutter war eines dieser Verdingkinder und landete in Aarwangen. Eines Nachts rief der Dorfpfarrer meine Grosseltern an und teilte mit, dass es meiner Mutter lebensbedrohlich schlecht gehe. Über Nacht fuhren meine Grosseltern mit ihren Fahrrädern damals von Biel/Bienne los nach Aarwangen, um meine Mutter am Tag danach zu "entführen". In Biel stellte der Arzt fest, dass meine Mutter unter einer schweren Gelbsucht litt. Sie wurde mit der Zeit geheilt und konnte in Biel wieder zur Schule gehen. Es war jeden Tag ein Unterfangen fürs "Rösi" (Kosename meiner Mamma). Meine Grosseltern versteckten sie jeweils bei umliegenden Nachbarn und wenn vor der Elementarschule eine schwarze Limousine vorfuhr und grimmige Kerle mit schwarzen Ledermänteln und schwarzen Hüten ausstiegen, wussten die Mitschülerinnen und Mitschüler sowie die Lehrerschaft sofort was zu tun war. Sie versteckten meine Mutter wo immer gerade sich ein günstiger Unterschlupf bot. Eines Tages wurde meine Mutter die Lehrerschaft sofort was zu tun war. Sie versteckten meine Mutter wo immer sich gerade ein günstiger Unterschlupf bot. Eines Tages wurde meine Mutter trotzdem gefasst und wieder zwangsplaziert, diesmal jedoch bei liebenswerten Wirtsleuten in Büren an der Aare. Da konnte meine Mutter auch wieder normal zur Schule gehen und wurde ohne grossen Aufwand richtig versorgt. Die Ironie des Schicksals bei der ganzen Geschichte war, dass meine Mutter und ihre beiden Schwestern wohl bis zum Mündigkeitsalter bei fremden Leuten verdingt waren, der älteste Bruder (Fritz Muster-Jost sel.) dahingegen während der damals tristen Zeit (2. Weltkrieg) im Regiment 13 (Division 3) als Füsilier Aktivdienst leisten musste. Ganz nebenbei; die Tradition wollte es, dass ich ab 1977 auch in selben Regiment Militärdienst geleistet habe. Als meine Mutter mündig wurde ging sie nach dem Krieg nach Frankreich, wo sie die Kunst der hochkarätigen Schneiderei erlernte. Später absolvierte sie mit ebenso viel Erfolg eine Schule in Italien. Wenige Zeit danach erwarb meine Mamma eine kleine Boutique an der Bahnhofstrasse in Biel, wo sie anfing, sich einen Namen für die Bourgeoisie von Biel/Bienne zu machen. Alsdann war meine Mutter auch später, nachdem sie ihr Geschäft veräussert hatte, immer als hochkarätige Textilfachfrau tätig. Nach dem Hinschied meines Vaters half ich ihr finanziell und moralisch, soweit ich konnte. Nach meiner Heirat schränkten sich meine finanziellen Mittel jedoch ein, sodass meine Mutter auf Ergänzungsleistung des Bundes angewiesen war. Da hat man ein Leben lang geschuftet und zu guter Letzt ist man auf Almosen des Staates angewiesen, wo andere Leute in die Pleite getrieben Banken (siehe CREDIT SUISSE) noch grosse Boni-Ansprüche stellen, wie wenn diese Protagonisten sich nicht schon genug während Jahren die Taschen voll mit Kohle gestopft hatten. Aber das ist noch nicht genug. Jetzt will man auch noch die Rentnerinnen und Rentner unseres Landes finanziell einschränken, weil in den kommenden fünf Jahren rund CHF 3,0 Mia. eingespart werden sollen! Heute bin ich froh, dank meiner franko-schweizerischen Gemahlin Auslandschweizer sein zu dürfen und hoffe, bis zu meinem letzten Atemzug Auslandschweizer bleiben zu können, denn "Arbeit macht offensichtlich nicht frei", wenn man in der Schweiz einmal das Rentenalter erreicht hat!
Ja, es ist schwierig zu glauben und zu akzeptieren, was hilf- und machtlosen Menschen in jener Zeit angetan wurde - immer von Menschen und Institutionen, die ein handfestes Eigeninteresse an deren Situation hatten und davon profitierten. Zum Glück kam Ihre Familie einigermassen glimpflich davon und zum Glück wären gewisse behördlich abgesegnete Übergriffe und Schandtaten heute nicht mehr möglich!