Der Fehlbefehl des Jahres
Der Preis
92 Prozent aller Verbrechen und Vergehen werden mit Strafbefehlen abgeurteilt. Ohne ein Gericht überzeugen zu müssen, können Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten aussprechen. Trotz dieser grossen Macht wird ihre Arbeit kaum kontrolliert. Der Beobachter möchte das ändern. Zusammen mit dem Verein Entscheidsuche.ch und einer Fachjury verleiht er von nun an jährlich den «Fehlbefehl des Jahres».
Gesucht: Krasse Fälle
Senden Sie uns besonders stossende Strafbefehle, mit einer kurzen Beschreibung des Falls, an: strafbefehl@beobachter.ch. Oder anonym: sichermelden.ch.