Gabriela Baumgartner
Veröffentlicht am 9. April 2025 - 09:36 Uhr durch Gitta Limacher und Thomas Oechsle
Wer nicht selbst zur Klobürste greifen will, holt sich eine Putzkraft – und wird gleichzeitig zum Arbeitgeber.
Bild: CACTUS Creative Studio/Stocksy
Wer eine Haushaltshilfe oder einen Babysitter engagiert, denkt häufig nicht daran, dass er zum Arbeitgeber wird – mit allen damit verbundenen Pflichten. Was viele nicht wissen: Bei Hausangestellten müssen für jeden noch so kleinen Lohn AHV-Beiträge abgerechnet werden . Einen «Freibetrag» wie in anderen Berufen gibt es nicht.
Ausnahme: Jugendliche bis 25 Jahre müssen keine AHV-Beiträge auf ihre Sackgeldjobs mehr entrichten, wenn das Einkommen 750 Franken pro Jahr nicht übersteigt.
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