Wer eine Haushaltshilfe oder einen Babysitter engagiert, denkt häufig nicht daran, dass er zum Arbeitgeber wird – mit allen damit verbundenen Pflichten. Was viele nicht wissen: Bei Hausangestellten müssen für jeden noch so kleinen Lohn AHV-Beiträge abgerechnet werden Hesch gwüsst? So viel Geld haben Sie im Leben schon verdient . Einen «Freibetrag» wie in anderen Berufen gibt es nicht.

Ausnahme: Jugendliche bis 25 Jahre müssen keine AHV-Beiträge auf ihre Sackgeldjobs mehr entrichten, wenn das Einkommen 750 Franken pro Jahr nicht übersteigt.

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