1. Erst nach der Kündigungsfrist bewerben

«Ich bewerbe mich noch nicht, da ich während der Kündigungsfrist ja noch arbeite.»

  • Falsch: Sie müssen sich sofort nach der Kündigung und noch während Sie arbeiten um eine neue Stelle bemühen. Als Faustregel gelten 10 bis 12 Bewerbungen pro Monat. Wie viele es in Ihrem Fall genau sind, legt das RAV fest. Sie müssen die Stellenbemühungen über den Monat verteilen.
  • Strafe: Wenn Sie sich während der Kündigungsfrist Kündigung Entlassung heisst Neubeginn ungenügend um eine neue Stelle bemüht haben, erhalten Sie 3 bis 12 Einstelltage. Das heisst, das RAV streicht Ihr Taggeld für 3 bis 12 Tage. Wenn Sie sich gar nicht beworben haben, sind es 4 bis 18 Tage.
  • Tipp 1: Melden Sie sich sofort nach der Kündigung beim RAV an. So erhalten Sie umfassende Infos über Ihre Pflichten während der Kündigungsfrist und Unterstützung bei der Stellensuche.
  • Tipp 2: Sie müssen nachweisen können, dass Sie sich in vorgeschriebener Weise beworben haben. Protokollieren Sie die Stellensuche und bewahren Sie die Unterlagen auf. Am besten verwenden Sie dafür gleich das Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen».
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Was sind eigentlich Einstelltage?

2. Nachweisformular zu Arbeitsbemühungen verspätet einreichen

«Ich habe vergessen, meine Suchbemühungen rechtzeitig dem RAV zu melden. Beworben habe ich mich aber, und den Nachweis reiche ich nach. Deshalb ist die Frist nicht so wichtig.»

  • Falsch: Während der Arbeitslosigkeit müssen Sie den Nachweis über Ihre Arbeitsbemühungen spätestens am fünften Tag des Folgemonats einreichen. Später eingereichte Nachweise werden nicht berücksichtigt – es sei denn, Sie haben einen entschuldbaren Grund. Solche Gründe sind aber sehr eng gefasst.
  • Strafe: Da die Bewerbungen nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, erhalten Sie so viele Einstelltage, wie wenn Sie sich gar nicht beworben hätten. Beim ersten Versäumnis sind es 5 bis 9, beim zweiten 10 bis 19 Einstelltage. Danach wird die Sache der kantonalen Amtsstelle zum Entscheid überwiesen. Es drohen bis zu 60 Einstelltage.
  • Tipp: Reichen Sie Ihre Bemühungen nicht auf den letzten Drücker ein.

3. Nicht zum Kontrollgespräch erscheinen

«Ich habe das Beratungsgespräch auf dem RAV vergessen. Halb so schlimm.»

  • Falsch: Beratungsgespräche sind fixe Termine, die Sie unbedingt einhalten müssen. Ohne triftigen Grund können Sie das Gespräch nicht verschieben. Wenn Sie wegen Krankheit Arbeitslosentaggelder Kürzungen wegen Krankheit? , wegen eines Vorstellungsgesprächs oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert sind, müssen Sie das der RAV-Beraterin vorgängig mitteilen.
  • Strafe: Wenn Sie zum ersten Mal einen Termin ohne Entschuldigung verpasst haben, erhalten Sie 5 bis 8, beim zweiten Mal 9 bis 15 Einstelltage. Wenn Sie weitere Termine verpassen, wird die Sache der kantonalen Amtsstelle zum Entscheid überwiesen.

4. Sich auf eine vom RAV vorgeschlagene Stelle nicht bewerben

«Mir passt die Stelle nicht, die mir das RAV zugewiesen hat. Daher bewerbe ich mich auch nicht.»

5. Selber ins Blaue kündigen

«Ich bin unglücklich mit meinem Job. Darum kündige ich erst mal und suche dann eine neue Stelle.»

  • Falsch: Zwar hält Sie niemand von der Kündigung ab, wenn Sie aber während der Kündigungsfrist keinen neuen Job finden, gelten Sie als selbstverschuldet arbeitslos Einstelltage Selbstverschuldet entlassen? und erhalten Einstelltage. Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn der Job unzumutbar war. An die Unzumutbarkeit stellt das Gesetz aber hohe Anforderungen – als zumutbar gilt fast alles. Unzumutbar wird ein Job in der Regel wegen gesundheitlicher Gründe.
  • Strafe: Wenn Sie die Stelle ohne Anschlusslösung gekündigt haben, erhalten Sie 31 bis 60 Einstelltage.
  • Tipp: Sie müssen die Unzumutbarkeit beweisen. Holen Sie sich dazu eine schriftliche Bestätigung des Arztes für die Arbeitslosenversicherung ein – und zwar vor der Kündigung.
Rechtsratgeber
Mehr zur Arbeitslosenentschädigung

Im Falle eines Jobverlusts und anschliessender Arbeitslosigkeit bezahlt die Arbeitslosenkasse eine Entschädigung in Form von Taggeldern aus, wenn man sich beim RAV anmeldet. Beobachter-Mitglieder erfahren nicht nur, wie hoch das Arbeitslosengeld ausfallen wird, sondern wie man darüber hinaus versichert ist.

6. Rückwirkend Arbeitslosentaggelder beziehen

«Ich bin seit zwei Wochen arbeitslos. Nun melde ich mich rückwirkend beim RAV an.»

  • Falsch: Sie können sich nicht rückwirkend beim RAV anmelden. Wenn Sie ohne Unterbruch Taggelder beziehen wollen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim RAV anmelden. Das erste Taggeld wird erst nach einer gewissen Wartezeit ausgerichtet. Die Zahl der Wartetage hängt von Ihrer finanziellen und familiären Situation ab.
  • Strafe: Bei einer verspäteten Anmeldung erhalten Sie keine Einstelltage. Die Taggelder werden aber nicht rückwirkend ausgezahlt. Für die zwei Wochen vor der Anmeldung erhalten Sie daher keine Entschädigung.
  • Tipp 1: Melden Sie sich sofort nach Erhalt der Kündigung beim RAV an.
  • Tipp 2: Sie können auch unbezahlten Urlaub nehmen und sich danach beim RAV anmelden. Aber: In den drei Monaten vor der Anmeldung müssen Sie sich intensiv um eine Stelle bemühen.
  • Tipp 3: In den zwei Jahren vor der Anmeldung müssen Sie mindestens 12 Monate gearbeitet und Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Warten Sie aber besser nicht zu lange mit der Anmeldung. Wenn Sie in den letzten zwei Jahren noch mehr Arbeitsmonate vorweisen können, erhalten Sie mehr Taggelder.

7. Noch während der Kündigungsfrist die Arbeitsstelle verlassen

«Die Entlassung verletzt mich sehr. Daher nehme ich das Angebot des Chefs an, das Arbeitsverhältnis früher zu beenden. So muss ich nur einen der drei Monate Kündigungsfrist abarbeiten.»

  • Falsch: Sie müssen darauf bestehen, die Kündigungsfrist einzuhalten und abzuarbeiten. Sonst verzichten Sie selbstverschuldet auf den Lohn, den Sie während der Frist hätten.
  • Strafe: Sie erhalten 1 bis 60 Einstelltage. Wie viele es sind, hängt von der jeweiligen Situation ab.
  • Tipp: Allenfalls können Sie den Arbeitgeber überzeugen, Sie während der Kündigungsfrist freizustellen . Einen Anspruch darauf haben Sie aber nicht.

8. Dem RAV die Ferien nicht mitteilen

«Da ich stemple und keinen Job habe, kann ich öfter in die Ferien fahren.»

  • Falsch: Stellensuchende haben erst nach 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit Anspruch auf fünf Tage Stempelferien. Damit sind Arbeitstage gemeint. Der Anspruch besteht also frühestens nach rund drei Monaten Arbeitslosigkeit. Wenn Sie mehr Ferien machen möchten, müssen Sie unbezahlten Urlaub beantragen. Während des unbezahlten Urlaubs müssen Sie sich aber weiterhin bewerben. Grundsätzlich müssen Sie die Stempelferien dem RAV mindestens zwei Wochen im Voraus melden.
  • Strafe: Wenn das RAV von unbewilligten Ferien erfährt, gibt es zwar grundsätzlich keine Einstelltage wegen des Ferienbezugs. Da Sie aber für die Dauer der Ferien als nicht vermittelbar gelten, erhalten Sie keine Taggelder. Zudem drohen Einstelltage und gar eine Strafanzeige, da Sie dem RAV die Ferien verheimlicht und somit Ihre Meldepflicht verletzt haben.
  • Tipp: Teilen Sie dem RAV Ihre Ferienpläne so früh wie möglich mit. So kann der Berater allfällige Kurse entsprechend planen.
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9. Keine Lust auf arbeitsmarktliche Massnahmen des RAV

«Das RAV schickt mich in den Bewerbungskurs. Weil ich den aber schon bei meiner letzten Arbeitslosigkeit besucht habe, gehe ich nicht noch mal hin.»

  • Falsch: Wenn das RAV Kurse anordnet, verspricht es sich davon einen Nutzen für Ihre Stellensuche. Deshalb müssen Sie den Kurs besuchen. Weil sich die Vorstellungen davon, was eine gute Bewerbung ist Bewerbungen In 15 Sekunden zum Erfolg , schnell ändern können, kann auch ein zweiter Besuch des Bewerbungskurses sinnvoll sein.
  • Strafe: Es hängt von der Dauer des Kurses ab, wie viele Einstelltage drohen, wenn man die Teilnahme verweigert. Bei einem eintägigen Kurs etwa erhalten Sie einen Einstelltag, bei einem fünfwöchigen Kurs 16 bis 18 Einstelltage. Bei einem sehr langen Kurs drohen bis zu 60 Einstelltage.
  • Tipp: Wenn Sie aus sachlichen Gründen überzeugt sind, dass der Kurs die Stellensuche nicht erleichtert, sollten Sie dies mit der RAV-Beraterin besprechen. Die Entscheidung darüber, welcher Kurs etwas bringt, treffen aber die Arbeitsmarktexperten des RAV.

So erheben Sie Einsprache gegen Einstelltage

10. Zwischenverdienst dem RAV nicht melden

«Ich kann einige Tage bei einem Bekannten arbeiten. Das sage ich dem RAV aber nicht.»

  • Falsch: Sie sind verpflichtet, dem RAV unaufgefordert sofort alles zu melden, was Ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung betrifft. Die Arbeitstage beim Bekannten Zwischenverdienst Arbeitslos und doch arbeiten sind für die Berechnung Ihres Taggelds relevant, daher müssen Sie das RAV informieren.
  • Strafe: Bei einer Verletzung der Meldepflicht erhalten Sie 1 bis 60 Einstelltage. Wenn Sie die Meldepflicht wissentlich verletzen, kann das zudem eine Strafanzeige nach sich ziehen.
Bewerbungstipps

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) stellt unter arbeit.swiss Bewerbungstipps zur Verfügung.

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