Entlassung heisst Neubeginn
Ist nach der Kündigung der erste Schock verdaut, gilt es vorwärtszuschauen, denn der Aufbruch zu neuen Ufern beginnt schon während der Kündigungsfrist. Welche Rechte und Pflichten haben Betroffene?
aktualisiert am 23. März 2018 - 10:59 Uhr
Während der Kündigungsfrist läuft das Arbeitsverhältnis grundsätzlich weiter wie bisher – mit allen Rechten und Pflichten für beide Parteien. Dennoch gibt es einige Sonderregeln zu beachten und Vorkehrungen für die berufliche Zukunft zu treffen. Das richtige Verhalten während der Kündigungsfrist ist denn auch ein häufiges Thema an der Beratungshotline des Beobachters. Die Antworten auf zehn häufige Fragen zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Rechte während der Trennungsphase vom aktuellen Arbeitgeber wahren.
Denken Sie daran, dass Sie sich bereits während der Kündigungsfrist intensiv um eine neue Stelle bemühen müssen, sonst können Ihnen Arbeitslosentaggelder gestrichen werden. Halten Sie alle Bewerbungen schriftlich fest und bewahren Sie Kopien auf. Haben Sie sich telefonisch beworben, notieren Sie Firma, Zeitpunkt des Anrufs und den Gesprächspartner. Es werden zehn bis zwölf Bewerbungen pro Monat erwartet.
Ja, sobald die Kündigung ausgesprochen ist – egal durch wen. Etwa ein halber Tag pro Woche gilt als angemessen. Selbstverständlich müssen Sie den Zeitpunkt Ihrer Abwesenheit mit dem Arbeitgeber absprechen und Vorstellungsgespräche wenn möglich auf Randzeiten verlegen. Sind Sie im Monatslohn angestellt, sind diese Absenzen üblicherweise bezahlt.
Konkret müssen Sie das mit Ihrem Arbeitgeber absprechen. Es ist aber richtig, dass offene Ferienguthaben wenn immer möglich noch während der Kündigungsfrist bezogen werden sollten. Der Arbeitgeber darf Ihnen den Ferienbezug nur aus zwingenden betrieblichen Gründen verweigern. Die Ferientage dürfen dann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausnahmsweise bar ausbezahlt werden.
Gemäss Gesetz können Sie jederzeit ein Arbeitszeugnis verlangen . Der Arbeitgeber muss Ihnen daher ein Zwischenzeugnis für die Stellensuche ausstellen. Mahnen Sie ihn schriftlich und berufen Sie sich aufs Obligationenrecht. Manchmal nützt es, einen eigenen Zeugnisvorschlag als Diskussionsgrundlage vorzulegen.
Kündigungsfristen sind einzuhalten . Verlassen Sie die Stelle gegen den Willen Ihres Arbeitgebers vorzeitig, kann er einen Viertel eines Monatslohns als Entschädigung verlangen. Zudem hat er Anspruch auf weiteren Schadenersatz, sofern er einen Schaden beweisen kann. Versuchen Sie also, mit ihm eine gütliche Lösung auszuhandeln.
Freistellung heisst, dass das Arbeitsverhältnis zwar noch bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterläuft, der Arbeitgeber aber freiwillig auf Ihre Leistung verzichtet. Sie haben während der Freistellung Anspruch auf den üblichen Lohn samt allen normalerweise bezahlten Zulagen. Es empfiehlt sich, die Details einer Freistellung schriftlich zu regeln, etwa zur Frage, ob restliche Ferienansprüche mit der Freistellung abgegolten sind oder nicht.
Wenn Sie während der Kündigungsfrist freigestellt werden, gelten weiterhin die gleichen Rechte und Pflichten für beide Parteien, jedoch mit ein paar Besonderheiten. Erfahren Sie als Beobachter-Mitglied anhand von Fallbeispielen, welche Kündigungssperrfristen bei einer Arbeitsunfähigkeit gelten.
Der «Dreizehnte» ist ein fester Lohnbestandteil und auch bei Austritt während des Jahres geschuldet, allerdings nur anteilsmässig – in Ihrem Fall also für neun Monate. Anders sieht es bei einer Gratifikation oder einem nicht in der Höhe definierten Bonus aus. Solche freiwilligen Leistungen sind bei Austritt während des Jahres nur pro rata (anteilsmässig) geschuldet, wenn dies ausdrücklich so vereinbart wurde.
Ja, denn der Zweck der Kurzarbeit – die Erhaltung der Arbeitsplätze – ist nicht mehr gewährleistet. Nach Auffassung namhafter Arbeitsrechtler können Sie sogar den Lohnausfall für die bereits geleistete Kurzarbeit zurückverlangen. Denn Sie hätten der Kurzarbeit ja wohl kaum zugestimmt, wenn Sie gewusst hätten, dass Sie die Stelle sowieso verlieren.
Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Besser ist es jedoch, schon kurz nach Erhalt der Kündigung beim RAV vorzusprechen . Sie erhalten dort wertvolle Informationen und können, falls nötig, einen von der Arbeitslosenversicherung finanzierten Kurs besuchen, um Ihre Fachkenntnisse aufzupolieren oder Ihre Bewerbungstechnik auf den neusten Stand zu bringen. Gegebenenfalls hilft Ihnen das RAV auch zu überprüfen, ob bei Ihrer Kündigung alles korrekt abgelaufen ist.
Sozialpläne werden von Unternehmen erlassen oder von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern ausgehandelt, um die wirtschaftlichen Folgen von Entlassungen für die Betroffenen zu mildern. Gesetzlich vorgeschrieben sind Sozialpläne nur für Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern, wenn diese mindestens 30 Angestellte entlassen. Ausserdem gibt es Gesamtarbeitsverträge, die bei Entlassungen zwingend einen Sozialplan vorschreiben.
Ansonsten hängt es vom Goodwill Ihres Arbeitgebers ab, ob Sie bei Ihrem Austritt von irgendwelchen Leistungen profitieren können. Versuchen Sie auf jeden Fall zu verhandeln. Vor allem, wenn Sie bereits viele Jahre in der Firma waren, ist es nicht ausgeschlossen, dass Ihnen der Arbeitgeber entgegenkommt – beispielsweise mit einer verlängerten Kündigungsfrist, einer Abgangsentschädigung oder auch, indem man Ihnen eine professionelle Unterstützung bei der Stellensuche finanziert (sogenanntes Outplacement).
Ja, während Ihrer Erkrankung steht die Kündigungsfrist still und läuft erst nach Ihrer vollständigen Genesung weiter. Das Arbeitsverhältnis endet dann am darauffolgenden Monatsende. Die Dauer des Kündigungsschutzes bei Krankheit , die sogenannte Sperrfrist, hängt von den Dienstjahren ab. Ausserdem gibt es auch bei Militärdienst und Schwangerschaft Kündigungssperrfristen.