Laurence Eigenmann
Veröffentlicht am 6. Juni 2005 - 12:41 Uhr,
aktualisiert am 9. August 2024 - 08:00 Uhr durch Lucia Schmutz
Bild: Getty Images
Nein, Sie können nicht von diesem Vertrag zurücktreten . Der Arbeitsvertrag, der durch Ihre mündliche Zusage zustandekam, kann nur durch Kündigung oder im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werden.
Eine Kündigung vor Stellenantritt ist dabei zwar grundsätzlich möglich, wirkt aber erst vom geplanten ersten Arbeitstag an. Das heisst, Sie müssten die Stelle antreten und während der Kündigungsfrist arbeiten gehen.
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