Eine bestimmte Form ist für Kündigungen nicht vorgeschrieben. Üblich ist aber ein eingeschriebener Brief. Steht man mit seinem Arbeitgeber in einem guten Einvernehmen, ist es anständig, den direkten Vorgesetzten zunächst in einem persönlichen Gespräch über die Kündigung zu informieren. Bei dieser Gelegenheit können Sie den Kündigungsbrief auch persönlich übergeben. Lassen Sie sich in diesem Fall den Empfang mit einer Unterschrift bestätigen.