Wo gearbeitet wird, fallen auch Kosten an: für Material, Geschäftsreisen, Verpflegung, Weiterbildung . Nach Gesetz muss der Arbeitgeber seinen Angestellten alle Auslagen ersetzen, die bei der Arbeit notwendigerweise entstehen. Bei einem Auftrag an einem auswärtigen Ort ist eine Entschädigung für Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung geschuldet. Doch der Teufel steckt oft im Detail: Wie viel Spesen darf man verlangen, und wann sind sie fällig? Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Partnerinhalte
 
 
 
 
Verpflegung

Muss ich auswärts arbeiten, kriege ich pro Mittagessen 10 und pro Nachtessen 15 Franken. Mehr will mein Chef nicht zahlen. Seine Begründung: Ich müsste zu Hause ja auch essen; er zahle nur die Mehrkosten für die Auswärtsverpflegung. Ist das korrekt?