Hansjürg Reber
Veröffentlicht am 19. Dezember 2008 - 08:31 Uhr,
aktualisiert am 1. Januar 2025 - 00:00 Uhr durch Gitta Limacher
Arbeitgeber müssen Mitarbeiter während der Kündigungsfrist über die Versicherungsdeckung informieren – unabhängig davon, ob der Mitarbeiter oder der Arbeitgeber gekündigt hat.
Bild: Getty Images
Was Arbeitnehmende wissen müssen
Kündigung, Time-Out oder Stellenwechsel: Wie kann man den Versicherungsschutz aufrechterhalten? Wann ist in welcher Konstellation was zu tun? Wir klären auf anhand von vier typischen Situationen:
Fall 1: Gekündigt und arbeitslos
Fallbeispiel: Frau Müller verliert ihre Stelle und findet nicht sofort eine neue.