Wo gearbeitet wird, fallen auch Kosten an: für Material, Geschäftsreisen, Verpflegung, Weiterbildung . Nach Gesetz muss der Arbeitgeber seinen Angestellten alle Auslagen ersetzen, die bei der Arbeit notwendigerweise entstehen. Bei einem Auftrag an einem auswärtigen Ort ist eine Entschädigung für Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung geschuldet.

Doch der Teufel steckt oft im Detail: Wie viel Spesen darf man verlangen, und wann sind sie fällig? 

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