Beobachter Assistance
Als erweitertes Mitglied des Beobachters mit dem Zusatz «Beobachter Assistance» erteilen wir Ihnen eine Kostengutsprache für eine Anwältin, einen Mediator oder eine Fachexpertin Ihrer Wahl.
aktualisiert am 30. April 2024 - 19:30 Uhr
Und so nutzen Sie Beobachter Assistance im Falle eines Rechtsstreites:
1. Sie wenden sich telefonisch an das Beobachter-Beratungszentrum
Wählen Sie die Beratungshotline des Fachbereichs, in dem Ihr Rechtsproblem angesiedelt ist, und schildern Sie uns die Umstände des Rechtsstreits. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr.
Telefonnummern der Fachgebiete:
Arbeit: 058 510 73 71
Arbeitslosenversicherung, Lehrverträge, privatrechtliche Arbeitsverhältnisse, Kinder- und Familienzulagen
Wohnen: 058 510 73 72
Miete, Stockwerkeigentum, Grundeigentum und Nachbarrecht
Konsum: 058 510 73 73
Konsumverträge, Reisen, Betreibung, Sachversicherungen, Weiterbildung und Werbung
Familien- und Erbrecht: 058 510 73 74
Ehe, Trennung, Scheidung, Erben, Kindesrecht und Konkubinat
Sozialversicherung: 058 510 73 75
Kranken- und Unfallversicherung, AHV, IV und EL, berufliche Vorsorge und Patientenrecht
Staat: 058 510 73 76
Behörden, Strassenverkehr, Strafrecht und Ausländerrecht
Finanzen und Steuern: 058 510 73 77
Geldanlagen, private Vorsorge, Steuern, Lebensversicherungen, Hypotheken, Bankenprobleme, Privatdarlehen
Sozialberatung: 058 510 73 78
Beistandschaft, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, psychiatrische Klinik, Sozialhilfe, Schule, Erziehungsberatung und Lebenshilfe
2. Sie erhalten Beratung und Unterstützung durch die Fachleute des Beobachter-Beratungszentrums
Wir beraten und unterstützen Sie in Ihrem Rechtsstreit im Rahmen der Möglichkeiten unserer Grundberatung. Wenn sich dabei zeigt, dass in Ihrem Rechtsstreit eine anwaltliche Vertretung, eine Mediation oder eine Expertise notwendig ist, erteilen wir dazu eine Kostengutsprache im Umfang von 500 Franken.
3. Sie konsultieren einen Anwalt, Mediator oder Fachexperten
Mit unserer Kostengutsprache können Sie dann eine geeignete Fachperson frei wählen. Wir unterstützen Sie auch gerne bei Ihrer Wahl mit Empfehlungen für vertrauenswürdige Fachleute aus unserem Anwaltsnetz.
Wenn unsere erste Kostengutsprache zur Lösung des Rechtsstreits nicht ausreicht, kümmert sich Ihr Anwalt, Mediator oder Fachexperte um die weitere Kostenübernahme bis zum Betrag von maximal 5000 Franken. Über ein solches erweitertes Kostengutsprachegesuch entscheidet dann unsere Partnerin, die Coop Rechtsschutz.
Wichtig
- Bitte wenden Sie sich immer zuerst an das Beobachter-Beratungszentrum und konsultieren Sie nicht direkt eine externe Fachperson.
- Lesen Sie bitte die Allgemeinen Versicherungsbedingungen von Beobachter Assistance als PDF .
- Schliessen Sie eine erweiterte Mitgliedschaft mit Beobachter Assistance ab.