Über 3 Millionen Erwerbstätige sind in der Schweiz einer Pensionskasse angeschlossen. Die berufliche Vorsorge, die so genannte 2. Säule, ergänzt die AHV/IV (= 1. Säule) und soll im Alter die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen. Sie bietet ausserdem einen Schutz gegen die Risiken Invalidität und Tod. Wir erläutern Ihnen die elementaren Begriffe und Regeln der 2. Säule gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) und helfen Ihnen, Ihre Interessen kompetent zu vertreten.