Eingetragene Partnerschaft

Eintragung der Partnerschaft

Vor der Eintragung der Partnerschaft muss das Zivilstandsamt in einem Vorverfahren prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Zuständig ist das Zivilstandesamt am Wohnort. Dort erhalten Sie alle nötigen Informationen und Beratung.
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