Will das Paar die „Scheidung“, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit beim Gericht die Auflösung der Partnerschaft beantragen. Widersetzt sich aber eine Partei der Auflösung, kann die andere Partei erst nach Ablauf eines Trennungsjahres auf Auflösung der Partnerschaft klagen. Bei der Auflösung sind verschiedene Nebenfolgen zu regeln wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung oder die Aufteilung des Pensionskassenguthabens.