Eine Scheidung kann den Fortbestand eines Unternehmens ernsthaft gefährden. Dem Unternehmer, der Unternehmerin bieten sich aber verschiedene Möglichkeiten, ihr Unternehmen für den Scheidungsfall abzusichern - insbesondere mittels Ehevertrag. Diese Möglichkeiten erläutern wir Ihnen. Ein Ehevertrag muss schliesslich vor einem Notar oder einer andern, nach kantonalem Recht zuständigen Urkundsperson geschlossen werden, damit er rechtsgültig ist.