Trennt sich ein Unternehmer oder eine Unternehmerin vom Ehegatten oder Partner hat dies auch Folgen für das Unternehmen. Arbeitete die Ehegattin oder Partnerin bis anhin im Unternehmen des andern mit, wird sie nach der Trennung in der Regel damit aufhören. Führten bis anhin beide Ehegatten oder Partner das Unternehmen gemeinsam, werden nach der Trennung Umstrukturierungen oder Umgestaltungen unumgänglich sein. Wie bei jeder Trennung stellt sich zudem die Frage, wer aus der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus ausziehen muss, ob Unterhaltsbeiträge geschuldet sind und wie sich diese berechnen.