Der unverheiratete Vater muss sein Kind anerkennen. Wollen die Eltern das gemeinsame Sorgerecht, müssen sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Ein Unterhaltsvertrag ist nicht zwingend, aber ratsam. Seit anfangs 2018 ist die Stiefkindadoption im Konkubinat möglich. Gegenüber Kindern Ihrer Partnerin oder Ihres Partners sind Sie nicht direkt unterhaltspflichtig.