Konkubinat

Vorsorge im Konkubinat

Das Schweizer Erbrecht sieht für den hinterbliebenen Partner respektive die hinterbliebene Partnerin keinen Erbanspruch vor. Auch die AHV kennt keine Hinterlassenenleistungen für Konkubinatspartner. Mit einem Testament, Erbvertrag und/oder einer Todesfallversicherung können Sie Ihren Liebsten, Ihre Liebste absichern. Prüfen Sie auch bei Ihren Pensionskassen, ob und wie Sie sich gegenseitig das dort Angesparte vermachen können.
Alle Inhalte zu Vorsorge im Konkubinat (11)
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Gerichtsentscheid (1)
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Beobachter-Artikel (1)