Steuern

Quellensteuern

Bei der Quellensteuer zahlt nicht der Steuerpflichtige selbst die geschuldeten Steuern. Sie werden direkt an der Quelle erhoben, also beim Schuldner der steuerbaren Leistung. Dabei handelt es sich etwa um Arbeitgeber bei Lohnzahlungen oder Pensionskassen bei Rentenzahlungen. Sie ziehen die Steuern direkt ab und leiten sie an die Steuerbehörde weiter.
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