Förderung von Schulkindern
Rechtsratgeber
GrundlageDeutsch als Zweitsprache (DaZ) in der Schule
Damit auch fremdsprachige Kinder dem Unterricht an der Volksschule folgen können, bieten die Schulen den Zusatzunterricht Deutsch als Zweitsprache (DaZ) an.
Das Beherrschen der Sprache ist eine zentrale Voraussetzung, damit Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen und die Lernziele erreichen können. Die Schulen bieten deshalb Kindern und Jugendlichen, die keine oder noch ungenügende Kenntnisse in Deutsch aufweisen, einen Zusatzunterricht an: der sogenannte «Deutsch als Zweitsprache»-, oder DaZ-Unterricht. Die Lehrpersonen arbeiten mit den Schülerinnen und Schülern einzeln oder in Gruppen zusammen und stellen so sicher, dass die Kinder möglichst gut und schnell Deutsch lernen.