Sozialhilfe

Verwandtenunterstützungspflicht

Wer in günstigen Verhältnissen lebt, muss seine Verwandten in auf- und absteigender Linie grundsätzlich unterstützen. Zu dieser Linie gehören Grosseltern, Eltern, Kinder und Enkel. Eine Verpflichtung zur finanziellen Unterstützung betsteht insbesondere, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Das Verwandtschaftsverhältnis besteht in gerader Linie. 2. Die verwandte Person befindet sich in einer materiellen Notlage. 3. Die unterstützungspflichtigen Verwandten leben in günstigen finanziellen Verhältnissen. 4. Die Unterstützung ist für die Pflichtigen zumutbar.
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Grundlage (2)
Merkblatt (1)
Gerichtsentscheid (1)
Beobachter-Artikel (1)