Privacy: Welche Daten dürfen gesammelt und bearbeitet werden?
Es dürfen nur Daten beschafft werden, die für den verfolgten Zweck wirklich nötig sind. Zurückhaltung ist gegenüber besonders schützenswerten Personendaten, beim Profiling und bei Persönlichkeitsprofilen geboten.
Personendaten sind alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen – beispielsweise Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum, aber auch die IP-Adresse, welche im Internet eindeutig auf den Halter eines Geräts zurückführt. Solche Personendaten dürfen im privaten Bereich grundsätzlich ohne Einwilligung oder sonst einen Rechtfertigungsgrund gesammelt und bearbeitet werden, sofern die Bearbeitungsgrundsätze eingehalten werden. Insbesondere müssen Datenbearbeitungen nach Treu und Glauben erfolgen und verhältnismässig sein. Für das Sammeln von Daten bedeutet dieser Grundsatz, dass nur jene Daten beschafft werden dürfen, die für den verfolgten Zweck wirklich nötig sind. Beispiel: Für die Zustellung einer Ware per Post reicht der Name und die Adresse des Empfängers. Die Aufnahme von Geburtsdatum und Bürgerort in die Datenbank ist nicht notwendig.