Die Polizei kann Personen zum Zwecke der Befragung vorladen – und zwar ohne besondere Formen und Fristen. Eine polizeiliche Vorladung sollten Sie befolgen. Sie riskieren sonst, dass die Beamten Sie – nach schriftlicher Androhung – zu Hause abholen und mit dem Streifenwagen zur Einvernahme fahren.