Polizei
Rechtsratgeber
GrundlagePolizeiliche Vorladung und erste Einvernahme
Einer Vorladung durch die Polizei sollten Sie unbedingt nachkommen. Zu Beginn der ersten Einvernahme muss die Polizei Sie auf Ihre Rechte hinweisen.
Die Polizei kann Personen zum Zwecke der Befragung vorladen – und zwar ohne besondere Formen und Fristen. Eine polizeiliche Vorladung sollten Sie befolgen. Sie riskieren sonst, dass die Beamten Sie – nach schriftlicher Androhung – zu Hause abholen und mit dem Streifenwagen zur Einvernahme fahren.