Eine Ausweis- bzw. Personenkontrolle dient primär der Abklärung Ihrer Identität. Zwar existiert in der Schweiz keine generelle Pflicht, immer eine ID oder einen Pass auf sich zu tragen. Trotzdem: Tragen Sie keinen Ausweis auf sich, kann Sie die Polizei zur Abklärung Ihrer Identität auf den Posten mitnehmen. Allerdings müssen die Beamten Sie sofort wieder entlassen, sobald Ihre Identität geklärt ist (Verhältnismässigkeit).