Einbürgerungen

Doppelbürgerrecht

Die Schweiz hat ihren Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz im Ausland seit jeher das Doppelbürgerrecht gestattet. Rund 72% der etwa 695‘101  Auslandschweizerinnen und -Schweizer besitzen mindestens eine zusätzliche Staatsangehörigkeit. Seit 1992 gilt das Doppelbürgerrecht ebenfalls im Inland. Ausländerinnen und Ausländer, die sich hier einbürgern lassen, können also ihr angestammtes Bürgerrecht behalten, falls ihr Herkunftsstaat dies zulässt.
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