Bei den Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) sind Gründer v.a. damit beschäftigt, das verlangte Mindestkapital zusammenzubringen, die Statuten zu verfassen und die Gründungsversammlung aufzugleisen. Bei der Gründung einer Personengesellschaft - wie z.B. der Kollektivgesellschaft - wird es bei der Vorbereitung primär darum gehen, sich mit den Gesellschaftern in Form eines Vertrags über die wichtigsten Punkte der künftigen Zusammenarbeit zu einigen.