Administrativmassnahmen

Administrativverfahren

Die Anordnung und Vollziehung von Ausweisentzügen ist Sache der Kantone: Zuständig ist die Behörde - in der Regel das Strassenverkehrsamt - im Wohnsitzkanton des Verkehrssünders. Wer z.B. in Zürich wohnt, aber in Bern ein Verkehrsdelikt begeht, kriegt - nachdem das Strafverfahren in Bern abgeschossen ist - Post vom zürcherischen Amt für Administrativmassnahmen. Hier erfahren Sie, wie Sie sich im Administrativverfahren richtig verhalten.
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