Verkehrszulassung von Fahrzeugen

Inverkehrsetzung

Motorfahrzeuge dürfen nur mit einem Fahrzeugausweis und Kontrollschildern in Verkehr gebracht werden. Einen Fahrzeugausweis erhalten Sie allerdings erst, wenn gewisse Voraussetzungen erüllt sind. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Auto oder Ihren Töff einlösen.
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