Welche Ausgaben Sie in welcher Höhe in Ihrem Antrag auf Ergänzungsleistungen geltend machen können, ist gesetzlich geregelt und zwar abschliessend. Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Folgende Ausgabenposten werden berücksichtigt: Lebensbedarf, Wohnkosten, Krankheitskosten und übrige Ausgaben wie zum Beispiel die Alimente.