Ergänzungsleistungen (EL)

Einnahmen in der EL-Rechnung

Die folgenden Einnahmen fliessen in die Berechnung Ihrer Ergänzungsleistungen ein: Ihre Renten, Taggelder, Erwerbseinkommen, Teile Ihres Vermögens und Alimentenzahlungen, die Sie erhalten. Nicht berücksichtigt werden Hilflosenentschädigungen, Assistenzbeiträge, Integritätsentschädigungen, Stipendien und Verwandtenunterstützungen.
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Grundlage (7)
Gerichtsentscheid (5)
Fallbeispiel (2)
Beobachter-Artikel (1)