Ergänzungsleistungen (EL)

Umgang / Probleme mit den Ergänzungsleistungen

Gegen einen Entscheid der EL-Behörden können Sie sich selber mit einer Einsprache wehren. Sind Sie auch mit dem Einspracheentscheid nicht einverstanden, können Sie die Beschwerde weiterziehen - wie das geht erfahren Sie hier.