Invalidenversicherung (IV)

Eingliederungsmassnahmen der IV

Bei der Invalidenversicherung gilt der Grundsatz: "Eingliederung vor Rente". Dabei gibt es eine breite Palette an Eingliederungsmassnahmen. So kann die Versicherung den behinderten Menschen eine neue Ausbildung ermöglichen, Einarbeitungszuschüsse finanzieren, Arbeitsvermittlung anbieten, Kapitalhilfe für eine selbständige Erwerbstätigkeit gewähren oder eine Vermittlung an einen geschützten Arbeitsplatz anvisieren und vieles mehr. Welche der in diesem Kapital beschriebenen Massnahmen zum Zug kommt, hängt von der beruflichen Situation, der behinderungsbedingten Einschränkung und den Chancen auf dem Arbeitsmarkt ab.
Alle Inhalte zu Eingliederungsmassnahmen der IV (10)
Grundlage (7)
Mustervorlage (1)
Gerichtsentscheid (1)
Adressen und Links (1)