Invalidenversicherung (IV)

IV-Rente

"Eingliederung vor Rente" hiess es bisher. Neu heisst es "Eingliederung statt Rente". So oder so: Wenn die Wiedereingliederung ins Erwerbsleben scheitert oder gar nicht möglich ist, besteht unter Umständen Anspruch auf IV-Rente. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
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