Invalidenversicherung (IV)
IV-Rente
"Eingliederung vor Rente" hiess es bisher. Neu heisst es "Eingliederung statt Rente". So oder so: Wenn die Wiedereingliederung ins Erwerbsleben scheitert oder gar nicht möglich ist, besteht unter Umständen Anspruch auf IV-Rente. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.