Kinder in der Invalidenversicherung
Rechtsratgeber
GrundlageBerufliche Massnahmen der IV für Jugendliche und junge Erwachsene
Berufliche Massnahmen erhalten Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund ihrer Behinderung in der Erstausbildung und/oder der Berufswahl eingeschränkt sind.
Zuerst werden die Jugendlichen mit Behinderung in die regionale IV-Berufsberatung eingeladen. Dort wird abgeklärt, welche Fähigkeiten und Neigungen die jungen Menschen haben und welche möglichen Ausbildungen für sie in Frage kommen. Mit Schnupperlehren und Praktika, die von der IV unterstützt werden, können die Jugendlichen Einblick in das zukünftige Berufsfeld erhalten. Die IV kann sie bereits ab dem 13. Altersjahr mit Frühinterventionsmassnahmen unterstützen. Diese Hilfestellungen bereiten sie auf die Durchführung von beruflichen Massnahmen vor.