Eingliederungsmassnahmen der IV
Rechtsratgeber
GrundlageFrüherfassung und Frühintervention der Invalidenversicherung
Mit Früherfassung und Frühintervention hat die Invalidenversicherung, die Möglichkeit die Arbeitsfähigkeit behinderter Menschen zu erhalten und Invalidität zu vermeiden.
Vor der Frühintervention steht die Früherfassung durch die Invalidenversicherung. Sobald die Ausbildung oder der Arbeitsplatz wegen Ihrer schlechten Gesundheit gefährdet ist, kann die IV eingliederungsorientierte Beratung gewähren. Gemeldet werden können Kinder und junge Erwachsene ab 13 Jahren und Erwerbstätige, die von länger dauernder Arbeitsunfähigkeit bedroht sind.